Norm
ABGB §1488Rechtssatz
Die bloße Einwendung des aufrechten Bestandes einer Servitut in einem Verfahren auf Löschung der Dienstbarkeit unterbricht die Verjährung der Dienstbarkeit nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0034377Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020