Rechtssatz
Die bloße Einwendung des aufrechten Bestandes einer Servitut in einem Verfahren auf Löschung der Dienstbarkeit unterbricht die Verjährung der Dienstbarkeit nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0034377Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020