Norm
ABGB §870 CIIIRechtssatz
Listige Irreführung, wenn dem Käufer einer Liegenschaft vom Verkäufer gesagt wird, daß eine Hypothek übernommen werden könne, während sie in Wahrheit bereits aufgekündigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0016032Dokumentnummer
JJR_19560627_OGH0002_0020OB00381_5600000_001