Norm
ABGB §1159Rechtssatz
Auch die mit kürzerer als der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist, wenn nicht besondere Umstände eine andere Deutung erheischen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Auflösung, Arbeitsverhältnis, fristwidrig, Kündigungsfrist, Ende, Beendigung, Zeitpunkt, Wirkung, WirksamkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0028682Dokumentnummer
JJR_19560703_OGH0002_0040OB00028_5600000_002