Norm
ZPO §530 Abs1 Z7 G2Rechtssatz
Die nachträglich hervorgekommene Nichtigkeit des Kaufvertrages über eine Liegenschaft kann nicht von dem zur Räumung verurteilten Pächter als Wiederaufnahmsgrund geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044800Dokumentnummer
JJR_19560704_OGH0002_0020OB00377_5600000_001