RS OGH 1956/7/4 VIZR117/55

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Veröffentlicht am 04.07.1956
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Norm

ASVG §333 Abs4

Rechtssatz

Die für das "Arbeiterleihverhältnis" entwickelten Grundsätze sind nicht anzuwenden wenn selbständige Unternehmer bei der Erfüllung von Vertragspflichten, die ihnen Dritten gegenüber obliegen, miteinander in Berührung kommen und die Arbeiter des einen nicht in den Betrieb des anderen Unternehmers eingegliedert werden.

Veröff: VersR 1956,25 = RSp 552

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0104091

Dokumentnummer

JJR_19560704_AUSL000_0060ZR00117_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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