Norm
ABGB §372 IIbRechtssatz
Der Grundsatz, daß dem Untermieter kein petitorischer Rechtsschutz zukommt, gilt auch dann, wenn der Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses die einzelnen Wohnungen untervermietet hat, obwohl die Rechtsprechung solche Mietverhältnisse hinsichtlich der Aufkündbarkeit wie Hauptmieten behandelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012072Dokumentnummer
JJR_19560704_OGH0002_0070OB00336_5600000_001