Norm
ABGB §870 DIIRechtssatz
Wenn der Verpächter bei Unterfertigung des Vertrages erklärt, daß die Pächter die Liegenschaft verlassen müßten, wenn ein Pachtvertrag nicht zustandekomme, stellt sich diese Drohung als keine widerrechtliche dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0016058Dokumentnummer
JJR_19560704_OGH0002_0010OB00347_5600000_001