RS OGH 1956/7/4 1Ob316/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1956
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Norm

ABGB §513
ABGB §520

Rechtssatz

Der Eigentümer ist nicht auf den Rechtsbehelf des § 520 ABGB beschränkt; vielmehr steht ihm auch während der Dauer der Fruchtniessung die Wiederherstellungsklage zu, wenn ein Interesse vorhanden ist, das das sofortige Ersatzbegehren rechtfertigt ( Instandhaltung eines Mühlbaches ).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 316/56
    Entscheidungstext OGH 04.07.1956 1 Ob 316/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015311

Dokumentnummer

JJR_19560704_OGH0002_0010OB00316_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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