RS OGH 1956/7/4 1Ob309/56, 7Ob157/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1956
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Norm

ABGB §91 B

Rechtssatz

Der Ehegatte kann gegen die gegen seinen Willen in der Wohnung befindliche Schwiegermutter erfolgreich mit Räumungsklage vorgehen (dies auch dann, wenn die Ehefrau, mit deren Genehmigung die Schwiegermutter in der Ehewohnung ist, selbst Mithauptmieterin dieser Wohnung ist).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 309/56
    Entscheidungstext OGH 04.07.1956 1 Ob 309/56
    Veröff: SZ 29/49 = JBl 1957,319 = ImmZ 1957,260
  • 7 Ob 157/66
    Entscheidungstext OGH 21.09.1966 7 Ob 157/66
    Beisatz: Es bedarf hiezu - falls kein Bestandvertrag vorliegt - keiner Gründe. Dieser Grundsatz könnte nur dann allenfalls gewisse Einschränkungen erfordern, wenn der Ehemann von dem ihm zustehenden Recht willkürlich oder schikanös Gebrauch macht. (T1) Veröff: EvBl 1967/50 S 66 = MietSlg 18005

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0047058

Dokumentnummer

JJR_19560704_OGH0002_0010OB00309_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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