Norm
ABGB §1116 ERechtssatz
Die Vereinbarung der Annahme einer Kündigung ohne Erhebung von Einwendungen ist der einverständlichen Auflösung des Bestandverhältnisses gleichzuhalten und auch bei mietengeschützten Bestandverhältnissen gültig und rechtswirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025652Dokumentnummer
JJR_19560718_OGH0002_0030OB00318_5600000_002