Norm
ABGB §613Rechtssatz
Der Vorerbe ist berechtigt, gegen den Hypothekargläubiger die Klage auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes einzubringen (mit Stellungnahme zu dem von Petschek verfochtenen Verbot des Einzelprozesses).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015249Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2017