Norm
ABGB §186Rechtssatz
Läßt sich die Pflegemutter Verletzung ihrer Erziehungspflicht zuschulden kommen, dann ist ihr gleich einem pflichtvergessenen ehelichen Vater das Kind abzunehmen und für eine das körperliche und seelische Wohl des Kindes gewährleistende Pflege Sorge zu tragen. Die Unterbringung des Kindes im gemeinsamen Haushalt mit Personen, die wegen eines Verbrechens bestraft wurden, kann eine solche Pflichtverletzung darstellen, wenn dadurch das Kind einem erzieherisch abträglichen Einfluß ausgesetzt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048867Dokumentnummer
JJR_19560913_OGH0002_0070OB00411_5600000_002