RS OGH 1956/9/26 2Ob445/56, 5Ob275/07p

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Veröffentlicht am 26.09.1956
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Norm

ABGB §974

Rechtssatz

Wenn das in Betracht kommende Grundstück der beklagten Partei zu dem Zwecke und mit dem Rechte überlassen wurde, darauf einen Kohlenschuppen zu errichten und für eigene Zwecke zu gebrauchen, kann von einer bloßen Bittleihe keine Rede sein.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 445/56
    Entscheidungstext OGH 26.09.1956 2 Ob 445/56
  • 5 Ob 275/07p
    Entscheidungstext OGH 04.03.2008 5 Ob 275/07p
    Vgl auch; Beisatz: Ein Prekarium liegt nur dann vor, wenn weder die Dauer noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt wurden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024255

Dokumentnummer

JJR_19560926_OGH0002_0020OB00445_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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