Norm
ABGB §974Rechtssatz
Wenn das in Betracht kommende Grundstück der beklagten Partei zu dem Zwecke und mit dem Rechte überlassen wurde, darauf einen Kohlenschuppen zu errichten und für eigene Zwecke zu gebrauchen, kann von einer bloßen Bittleihe keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024255Dokumentnummer
JJR_19560926_OGH0002_0020OB00445_5600000_001