Norm
ABGB §1295 Abs2 IIIRechtssatz
Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen das sittlich verwerfliche offenbar auf Schädigung des Klägers durch Erzwingung einer nicht geschuldeten Leistung gerichtete Verhalten des Beklagten (Behauptung, daß der Kläger eine alte Schuld an den Beklagten nicht bezahlt habe).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0026649Dokumentnummer
JJR_19560926_OGH0002_0020OB00392_5600000_001