Rechtssatz
Auch bei einseitigen empfangsbedürftigen Erklärungen gelangen die Regeln des § 915 ABGB zur Anwendung und es gehen daher auch bei solchen Erklärungen Unklarheiten zu Lasten des Erklärenden.Auch bei einseitigen empfangsbedürftigen Erklärungen gelangen die Regeln des Paragraph 915, ABGB zur Anwendung und es gehen daher auch bei solchen Erklärungen Unklarheiten zu Lasten des Erklärenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024429Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009