RS OGH 2025/8/26 4Ob91/56 (4Ob92/56); 2Ob244/64 (2Ob277/64); 8Ob41/66; 4Ob571/78; 14Ob181/86 (14Ob18

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Veröffentlicht am 02.10.1956
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Rechtssatz

Für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages reicht die bloße theoretische Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus; es muß nach der konkreten Lage des einzelnen Falles die Präjudizialität der zu klärenden Frage für andere Ansprüche des Antragstellers wahrscheinlich sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0039514

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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