RS OGH 1956/10/3 7Ob341/56

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Veröffentlicht am 03.10.1956
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Norm

ABGB §983
ABGB §1392

Rechtssatz

Vorschußgewährung auf Teilrechnungen und Schlußrechnungen, die der Gemeinde Wien als Auftraggeber gelegt wurden, gegen Zession von Fakturen zur Deckung dieser Vorschüsse unter Verständigung der zuständigen Magistratsabteilungen. Erschleichung einer Doppelbevorschussung und neuerliche Zession bereits zedierter Teilansprüche.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 341/56
    Entscheidungstext OGH 03.10.1956 7 Ob 341/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024120

Dokumentnummer

JJR_19561003_OGH0002_0070OB00341_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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