Norm
ABGB §983Rechtssatz
Vorschußgewährung auf Teilrechnungen und Schlußrechnungen, die der Gemeinde Wien als Auftraggeber gelegt wurden, gegen Zession von Fakturen zur Deckung dieser Vorschüsse unter Verständigung der zuständigen Magistratsabteilungen. Erschleichung einer Doppelbevorschussung und neuerliche Zession bereits zedierter Teilansprüche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024120Dokumentnummer
JJR_19561003_OGH0002_0070OB00341_5600000_001