Rechtssatz
Der Vorbehalt des Wiederkaufes ist kein Vorvertrag, sondern ein bedingter Kauf; die Umstandsklausel ist unanwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024137Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.09.2022