Norm
ZPO §503 Z4 E4c21Rechtssatz
Die Frage der Zulässigkeit einer bestimmten Geschwindigkeit sowie die Frage, ob ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs 2 KFG verursacht wurde, gehört zur rechtlichen Beurteilung.Die Frage der Zulässigkeit einer bestimmten Geschwindigkeit sowie die Frage, ob ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis im Sinne des Paragraph 7, Absatz 2, KFG verursacht wurde, gehört zur rechtlichen Beurteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0043470Dokumentnummer
JJR_19561010_OGH0002_0020OB00489_5600000_001