Norm
ABGB §372 IId1Rechtssatz
In einem Rechtsstreit des ersten Mieters gegen den Hauseigentümer kann übe die Gutgläubigkeit oder Schlechtgläubigkeit des Nachmieters bei Abschluß seines Mietvertrages mit dem Hauseigentümer nicht endgültig und insbesondere nicht mit bindender Wirkung für den Nachmieter abgesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012088Dokumentnummer
JJR_19561010_OGH0002_0070OB00423_5600000_003