Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Der Tatbestand nach § 2 UWG ist erfüllt, wenn in Prospekten auf ein besonders günstiges Verkaufssystem hingewiesen wird, wobei zum Vergleich unrichtige Preise herangezogen werden.Der Tatbestand nach Paragraph 2, UWG ist erfüllt, wenn in Prospekten auf ein besonders günstiges Verkaufssystem hingewiesen wird, wobei zum Vergleich unrichtige Preise herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0078528Dokumentnummer
JJR_19561010_OGH0002_0030OB00469_5600000_001