Norm
ABGB §431Rechtssatz
Der bücherliche Einzelnachfolger des Veräußerers verdrängt den außerbücherlichen Erwerber, wenn er die außerbücherliche Übergabe weder kannte noch fahrlässig nicht kannte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0011250Dokumentnummer
JJR_19561017_OGH0002_0010OB00485_5600000_001