Norm
ABGB §956Rechtssatz
Schriftliche Zusicherung, der Begünstigte könne nach dem Tode des Liegenschaftseigentümers die Liegenschaft zur Vergrößerung seines Geschäftes verwenden und verbauen. Die Verpflichtung des Begünstigten, die Grundsteuer zu bezahlen, steht der Annahme der Unentgeltlichkeit nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024518Dokumentnummer
JJR_19561024_OGH0002_0010OB00539_5600000_002