Norm
EO §43 Abs1Rechtssatz
Wenn das Gericht im Sinne des § 43 Abs 1 EO nichts anderes anordnet, werden bei einer Exekution durch Pfändung eines Arbeitseinkommens die Abzüge aus dem Diensteinkommen vom Dienstgeber weiterhin vorgenommen und unterbleibt nur die Überweisung der abgezogenen Beträge an die betreibende Partei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0001604Dokumentnummer
JJR_19561024_OGH0002_0070OB00544_5600000_001