Norm
ZPO §226 IIIBRechtssatz
Es widerspricht nicht den Vorschriften der Prozeßordnung, nebeneinander zwei Klagegründe geltend zu machen, die einander ausschließen, während jeder aber den gestellten Urteilsantrag rechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038130Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2016