Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Ein Festhalten an einer vom Partner irrtümlich geschlossenen, für ihn erheblich nachteiligen Vereinbarung, aus der noch gar keine Konsequenzen gezogen wurden, ist mit den Grundsätzen von Treu und Glauben im Verkehr nicht vereinbar, wenn erkennbar war, wie es zu der Vereinbarung gekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0016139Dokumentnummer
JJR_19561030_OGH0002_0070OB00541_5600000_002