Norm
ABGB §1315 IIdRechtssatz
Verantwortlichkeit des Gebäudeverwalters eines Gerichtes für Unfälle, die durch einen Sturz einer Partei bei einer während der Amtsstunden erfolgten Reinigung der Gänge durch Häftlinge erfolgten. Zur Frage der Untüchtigkeit des Gebäudeverwalters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0029026Dokumentnummer
JJR_19561031_OGH0002_0010OB00415_5600000_001