RS OGH 1956/11/7 1Ob569/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1956
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Norm

ABGB §540
KVG §7
  1. ABGB § 540 heute
  2. ABGB § 540 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 540 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 656/1989
  1. KVG § 7 gültig von 20.08.1994 bis 31.12.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2014
  2. KVG § 7 gültig von 04.08.1945 bis 19.08.1994 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 99/1945

Rechtssatz

Erbunwürdigkeit wegen des gegen den Erblasser gerichteten Verbrechens der Denunziation nach § 7 KVG. In § 7 KVG ist die Widerrechtlichkeit und Strafbarkeit der vorsätzlichen Denunziation für die Zeit der Okkupation in dem Sinne rückwirkend ausgesprochen worden, daß die Tathandlung nunmehr schon für den Zeitpunkt ihrer Begehung als widerrechtlich und strafbar zu gelten hat. Es ist nicht erforderlich, daß die Schädigung der einzige mit der Denunziation verfolgte Zweck ist. Auch wenn der Anzeiger mehrere Zwecke verfolgt, macht er sich schuldig, wenn auch nur auf einen dieser Zwecke die Voraussetzung des § 7 KVG zutreffen.Erbunwürdigkeit wegen des gegen den Erblasser gerichteten Verbrechens der Denunziation nach Paragraph 7, KVG. In Paragraph 7, KVG ist die Widerrechtlichkeit und Strafbarkeit der vorsätzlichen Denunziation für die Zeit der Okkupation in dem Sinne rückwirkend ausgesprochen worden, daß die Tathandlung nunmehr schon für den Zeitpunkt ihrer Begehung als widerrechtlich und strafbar zu gelten hat. Es ist nicht erforderlich, daß die Schädigung der einzige mit der Denunziation verfolgte Zweck ist. Auch wenn der Anzeiger mehrere Zwecke verfolgt, macht er sich schuldig, wenn auch nur auf einen dieser Zwecke die Voraussetzung des Paragraph 7, KVG zutreffen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 569/56
    Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 569/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0104121

Dokumentnummer

JJR_19561107_OGH0002_0010OB00569_5600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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