RS OGH 1956/11/7 1Ob569/56

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Veröffentlicht am 07.11.1956
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Norm

ABGB §540
KVG §7

Rechtssatz

Erbunwürdigkeit wegen des gegen den Erblasser gerichteten Verbrechens der Denunziation nach § 7 KVG. In § 7 KVG ist die Widerrechtlichkeit und Strafbarkeit der vorsätzlichen Denunziation für die Zeit der Okkupation in dem Sinne rückwirkend ausgesprochen worden, daß die Tathandlung nunmehr schon für den Zeitpunkt ihrer Begehung als widerrechtlich und strafbar zu gelten hat. Es ist nicht erforderlich, daß die Schädigung der einzige mit der Denunziation verfolgte Zweck ist. Auch wenn der Anzeiger mehrere Zwecke verfolgt, macht er sich schuldig, wenn auch nur auf einen dieser Zwecke die Voraussetzung des § 7 KVG zutreffen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 569/56
    Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 569/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0104121

Dokumentnummer

JJR_19561107_OGH0002_0010OB00569_5600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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