Norm
ZPO §190 BRechtssatz
Das Gericht hat als Vorfrage selbst zu entscheiden, ob ein Bescheid rechtskräftig geworden ist, solange nicht die Verwaltungsbehörde selbst bescheidmäßig darüber entschieden hat. Es ist daher zu prüfen, ob ein Zustellmangel im Verwaltungsverfahren unterlaufen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036854Dokumentnummer
JJR_19561114_OGH0002_0030OB00490_5600000_003