RS OGH 1956/11/14 3Ob490/56, 2Ob56/98v

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Veröffentlicht am 14.11.1956
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Norm

ZPO §190 B

Rechtssatz

Das Gericht hat als Vorfrage selbst zu entscheiden, ob ein Bescheid rechtskräftig geworden ist, solange nicht die Verwaltungsbehörde selbst bescheidmäßig darüber entschieden hat. Es ist daher zu prüfen, ob ein Zustellmangel im Verwaltungsverfahren unterlaufen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036854

Dokumentnummer

JJR_19561114_OGH0002_0030OB00490_5600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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