RS OGH 2002/9/19 3Ob551/56, 3Ob227/02g

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Veröffentlicht am 21.11.1956
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Rechtssatz

Auch die Zuteilung der Klägerrolle an Stelle der Beklagtenrolle im Erbrechtsstreit ist als Nachteil anzusehen, der die Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels verhindert (vgl. ZBl. 1916 S. 721).Auch die Zuteilung der Klägerrolle an Stelle der Beklagtenrolle im Erbrechtsstreit ist als Nachteil anzusehen, der die Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels verhindert vergleiche ZBl. 1916 Sitzung 721).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0007233

Dokumentnummer

JJR_19561121_OGH0002_0030OB00551_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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