RS OGH 1956/11/21 3Ob409/56

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Veröffentlicht am 21.11.1956
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Norm

JN §49 Z5

Rechtssatz

Die im § 49 Abs 2 Z 5 JN statuierte Ausnahme von der bezirksgerichtlichen Zuständigkeit ist dahin auszulegen, daß darunter auch alle Streitigkeiten zu verstehen sind, bei welchen ein Begehren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Bestandvertrages gestellt wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 409/56
    Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 409/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0046798

Dokumentnummer

JJR_19561121_OGH0002_0030OB00409_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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