Norm
StPO §56Rechtssatz
Abgesonderte Führung einer Voruntersuchung. Verjährungszeit bei § 1 ExekutionsvereitelungsG.Abgesonderte Führung einer Voruntersuchung. Verjährungszeit bei Paragraph eins, ExekutionsvereitelungsG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0097466Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009