Rechtssatz
Bei einer Schenkung kann zwar die traditio brevi manu, die Besitzauflassung, als wirkliche Übergabe iS des § 943 ABGB aufgefasst werden, nicht aber das Besitzkonstitut.Bei einer Schenkung kann zwar die traditio brevi manu, die Besitzauflassung, als wirkliche Übergabe iS des Paragraph 943, ABGB aufgefasst werden, nicht aber das Besitzkonstitut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0011214Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023