RS OGH 2022/11/21 3Ob587/56, 2Ob562/49, 3Ob247/60, 2Ob118/51, 7Ob173/66 (7Ob174/66), 1Ob299/71, 5Ob2

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Veröffentlicht am 28.11.1956
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Rechtssatz

Bei einer Schenkung kann zwar die traditio brevi manu, die Besitzauflassung, als wirkliche Übergabe iS des § 943 ABGB aufgefasst werden, nicht aber das Besitzkonstitut.Bei einer Schenkung kann zwar die traditio brevi manu, die Besitzauflassung, als wirkliche Übergabe iS des Paragraph 943, ABGB aufgefasst werden, nicht aber das Besitzkonstitut.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0011214

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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