Norm
EheG §49 A1cRechtssatz
Bei Lösung der Frage, ob Beleidigungen eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 74 EheG darstellen, ist auch auf die Begleitumstände Bedacht zu nehmen.Bei Lösung der Frage, ob Beleidigungen eine schwere Eheverfehlung im Sinne des Paragraph 74, EheG darstellen, ist auch auf die Begleitumstände Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056716Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.10.2016