RS OGH 2018/8/29 3Ob594/56, 5Ob177/98k, 7Ob127/18d

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Veröffentlicht am 12.12.1956
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Rechtssatz

Der Abschluß einer Feuerversicherung (auch auf die Dauer von zehn Jahren) gehört in den gewöhnlichen Rahmen der Hausverwaltungsvollmacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025122

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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