Norm
ABGB §879 BIImRechtssatz
Verlagsrechtliche Optionsvereinbarungen (Vorrechtsverträge), die einen Verfasser verpflichten, künftige Werke zuerst einem bestimmten Verleger zum Abschluß eines Verlagsvertrages anzubieten, sind wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig, wenn sie ohne zeitliche oder gegenständliche Beschränkung für das gesamte künftige Schaffen des Verfassers gelten sollen und der Verleger für die Einräumung des Optionsrechtes keine angemessene Gegenleistung übernimmt.
Veröff: NJW 1975,711; Bappert, Zum verlagsrechtlichen Optionsvertrag JZ 1953,753; Kleine, Zur Gültigkeit von verlagsrechtlichen Optionsklauseln JZ 1957,303
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0103092Dokumentnummer
JJR_19561214_AUSL000_0010ZR00105_5500000_001