RS OGH 1956/12/14 IZR105/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1956
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Norm

ABGB §879 BIIm
ABGB §936
ABGB §1172

Rechtssatz

Verlagsrechtliche Optionsvereinbarungen (Vorrechtsverträge), die einen Verfasser verpflichten, künftige Werke zuerst einem bestimmten Verleger zum Abschluß eines Verlagsvertrages anzubieten, sind wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig, wenn sie ohne zeitliche oder gegenständliche Beschränkung für das gesamte künftige Schaffen des Verfassers gelten sollen und der Verleger für die Einräumung des Optionsrechtes keine angemessene Gegenleistung übernimmt.

Veröff: NJW 1975,711; Bappert, Zum verlagsrechtlichen Optionsvertrag JZ 1953,753; Kleine, Zur Gültigkeit von verlagsrechtlichen Optionsklauseln JZ 1957,303

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0103092

Dokumentnummer

JJR_19561214_AUSL000_0010ZR00105_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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