Norm
ABGB §431Rechtssatz
Zum Umfang der Rechte aus der sogenannten "Vorhausung". Die Vorhauserin ist - ohne Liegenschaftseigentümerin zu sein - berechtigt, Vergleiche über auf dem Hofe lastendem Ausgedinge abzuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0037871Dokumentnummer
JJR_19561219_OGH0002_0030OB00618_5600000_001