RS OGH 1956/12/19 1Ob619/56

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Veröffentlicht am 19.12.1956
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Norm

EheG §37

Rechtssatz

Das Aufhebungsbegehren wegen eines angeborenen und vererblichen Hüftgelenksleidens der Gattin ist sittlich nicht gerechtfertigt, sobald der Kläger das Risiko seiner Eheschließung schon damals hätte erkennen können, wenn er sich über das Wesen der Krankheit seiner zukünftigen Gattin Klarheit geschaffen hätte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 619/56
    Entscheidungstext OGH 19.12.1956 1 Ob 619/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056186

Dokumentnummer

JJR_19561219_OGH0002_0010OB00619_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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