RS OGH 1958/1/15 2Ob676/56, 3Ob600/57

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Veröffentlicht am 03.01.1957
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Rechtssatz

Eine nach § 168 ABGB im Außerstreitverfahren getroffene Verfügung unterliegt nicht dem Rechtsmittelausschluß des § 14 Abs 2 2.Fall AußStrG. Der der Mutter gemäß § 168 ABGB erwachsene Anspruch kann durch später eintretende Fürsorgepflichten des Vaters nicht geschmälert werden.Eine nach Paragraph 168, ABGB im Außerstreitverfahren getroffene Verfügung unterliegt nicht dem Rechtsmittelausschluß des Paragraph 14, Absatz 2, 2.Fall AußStrG. Der der Mutter gemäß Paragraph 168, ABGB erwachsene Anspruch kann durch später eintretende Fürsorgepflichten des Vaters nicht geschmälert werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 676/56
    Entscheidungstext OGH 03.01.1957 2 Ob 676/56
    Veröff: JBl 1957,213
  • 3 Ob 600/57
    Entscheidungstext OGH 15.01.1958 3 Ob 600/57
    nur: Eine nach § 168 ABGB im Außerstreitverfahren getroffene Verfügung unterliegt nicht dem Rechtsmittelausschluß des § 14 Abs 2 2.Fall AußStrG. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0104881

Dokumentnummer

JJR_19570103_OGH0002_0020OB00676_5600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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