Norm
ABGB §339Rechtssatz
Eingriff in das Eigentum an einer Wasserleitung, die als Zubehör einer Liegenschaft gilt, durch Anschluß und Benützung einer Zweigleitung. Möglichkeit der Abwehr durch Eigentumsfreiheitsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0010291Dokumentnummer
JJR_19570109_OGH0002_0070OB00647_5600000_002