Norm
ABGB §141 IHRechtssatz
Da die Auswanderung des Kindesvaters in ein überseeisches Land die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche seiner Kinder nahezu unmöglich machen würde, muß es das Pflegschaftsgericht ablehnen, dem Kindesvater zwecks Vorlage an die ausländische Einwanderungsbehörde zu bestätigen, daß gegen seine Auswanderung keine pflegschaftsbehördlichen Bedenken bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0047689Dokumentnummer
JJR_19570109_OGH0002_0020OB00684_5600000_001