RS OGH 1957/1/9 2Ob684/56

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Veröffentlicht am 09.01.1957
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Norm

ABGB §141 IH

Rechtssatz

Da die Auswanderung des Kindesvaters in ein überseeisches Land die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche seiner Kinder nahezu unmöglich machen würde, muß es das Pflegschaftsgericht ablehnen, dem Kindesvater zwecks Vorlage an die ausländische Einwanderungsbehörde zu bestätigen, daß gegen seine Auswanderung keine pflegschaftsbehördlichen Bedenken bestehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 684/56
    Entscheidungstext OGH 09.01.1957 2 Ob 684/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0047689

Dokumentnummer

JJR_19570109_OGH0002_0020OB00684_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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