RS OGH 1957/1/16 3Ob515/56, 3Ob528/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1957
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Norm

HGB §13
1.StVDG §4
1.StVDG §7

Rechtssatz

Damit eine Verbindlichkeit als zu dem übergegangenen Vermögensrecht gehörig im Sinne des § 7 Abs 1 des 1.StVDG anzusehen ist, genügt nicht bloß ein rechtlicher Zusammenhang zwischen übernommenen Aktiven und Verbindlichkeit aus der Zeit vor der Inanspruchnahme, sondern es muß sich um einen wirtschaftlichen Zusammenhang handeln. Auch bei Zweigniederlassungen deutscher Unternehmungen sind die Verbindlichkeiten, für die rechtlich sowohl die Hauptniederlassungen als auch sämtliche Zweigniederlassungen hafteten, auf die übernommene Zweigniederlassung nicht übergegangen. (Die vor Erlassung des 1.StVDG ergangenen Entscheidungen SZ 26/40 und 1 Ob 132/55 wurden berücksichtigt).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 515/56
    Entscheidungstext OGH 16.01.1957 3 Ob 515/56
  • 3 Ob 528/57
    Entscheidungstext OGH 13.11.1957 3 Ob 528/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0061591

Dokumentnummer

JJR_19570116_OGH0002_0030OB00515_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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