Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Trotz der Bestimmung des § 19 der 6.DVEheG ist ein Ehegatte berechtigt, die Benützungsregelung nach § 835 ABGB hinsichtlich eines im gemeinsamen Eigentum stehenden Hauses, das nur aus der ehelichen Wohnung besteht, zu beantragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0104097Dokumentnummer
JJR_19570116_OGH0002_0030OB00032_5700000_002