RS OGH 2008/7/9 2Ob24/57, 3Ob636/82, 9Ob49/08h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1957
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Norm

ZPO §1 Ba
ZPO §477 Abs1 Z5 D5
ZPO §503 Z1 B2
  1. ZPO § 477 heute
  2. ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Wenn keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit der Klägerin bestehen, ist auf die behauptete Nichtigkeit des Verfahrens nicht einzugehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 24/57
    Entscheidungstext OGH 06.02.1957 2 Ob 24/57
  • 3 Ob 636/82
    Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 636/82
    Auch; Beisatz: Läßt sich aus dem Revisionsvorbringen eine mangelnde Parteifähigkeit, die eine Nichtigkeit bedeuten würde nicht ableiten, ist die wegen Nichtigkeit erhobene Revision mit Beschluß zurückzuweisen. (T1)
  • RS0035150">9 Ob 49/08h
    Entscheidungstext OGH 09.07.2008 9 Ob 49/08h
    Auch; Beisatz: Bestehen somit keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Prozessfähigkeit einer Partei, dann ist auf die behauptete Nichtigkeit nicht weiter einzugehen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0035150

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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