Norm
JN §109 Abs2Rechtssatz
Wenn lediglich die Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben durch die zugunsten eines Nacherben angeordnete Substitution einverleibt ist, so kann auf den minderjährigen Nacherben § 109 Abs 2 JN nicht angewendet werden, weil er noch nicht Eigentümer ist.Wenn lediglich die Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben durch die zugunsten eines Nacherben angeordnete Substitution einverleibt ist, so kann auf den minderjährigen Nacherben Paragraph 109, Absatz 2, JN nicht angewendet werden, weil er noch nicht Eigentümer ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0046947Dokumentnummer
JJR_19570206_OGH0002_0020OB00049_5700000_001