Norm
ABGB §1425 VBRechtssatz
Der Erlag ist als rechtmäßig anzuerkennen, wenn der Erleger begründete Zweifel daran haben kann, ob der Übergabe an den Hinterleger nicht gewichtige Rechte eines Dritten widersprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0033542Dokumentnummer
JJR_19570207_OGH0002_0030OB00063_5700000_001