RS OGH 1957/2/7 3Ob10/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1957
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Norm

ABGB §861
ABGB §1029 D

Rechtssatz

Die Verfassung und Zusendung eines nicht ausgefüllten und nicht unterschriebenen Vertragsformulars, das für jeden Käufer Verwendung finden kann, kann nicht als Anbot angesehen werden, sondern nur als Einladung zur Abgabe eines Anbots.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 10/57
    Entscheidungstext OGH 07.02.1957 3 Ob 10/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015782

Dokumentnummer

JJR_19570207_OGH0002_0030OB00010_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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