RS OGH 1957/2/13 7Ob45/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1957
beobachten
merken

Norm

ABGB §469a
GBG §20 litb

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Löschung einer Vorhypothek ist begrifflich von der Bestellung eines neuen Pfandrechtes so verschieden, daß hiefür eine gesonderte Erklärung gefordert werden muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015211

Dokumentnummer

JJR_19570213_OGH0002_0070OB00045_5700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten