RS OGH 1957/2/27 3Ob67/57

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Veröffentlicht am 27.02.1957
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Rechtssatz

Die Bestimmung des § 121 EheG saniert nicht Ehen mit Ausländern, wenn das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes auch nach dem Recht des anderen Ehegatten beachtet werden mußte.Die Bestimmung des Paragraph 121, EheG saniert nicht Ehen mit Ausländern, wenn das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes auch nach dem Recht des anderen Ehegatten beachtet werden mußte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 67/57
    Entscheidungstext OGH 27.02.1957 3 Ob 67/57
    Veröff: RZ 1957,75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056140

Dokumentnummer

JJR_19570227_OGH0002_0030OB00067_5700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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