Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Bedeutungslos ist der Umfang des Unternehmens bei Abschluß des Bestandvertrages und ob es etwa wegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers von diesem gar nicht weitergeführt werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0024856Dokumentnummer
JJR_19570313_OGH0002_0010OB00148_5700000_001